Kostenübernahme durch die Versicherungen:
Wir lassen Sie nicht allein und helfen Ihnen gerne !
Private Krankenkassen erstatten die Therapiekosten in der Regel nach Einreichung eines Kostenvoranschlags und Beantragung der entsprechenden Leistung.
Berufsgenossenschaften erstatten ähnlich der privaten Krankenkassen die Therapiekosten nach Empfehlung durch den Durchgangsarzt.
Beihilfe
Beamte im öffentlichen Dienst haben die Möglichkeit bei bestimmten Indikationen die Therapiekosten auf Antrag erstattet zu bekommen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in begründeten Ausnahmefällen.
Hier muss auf jeden Fall die Kostenübernahme vorab mit der Kasse geklärt werden.
Sehen wir bei Ihnen in der Hyperbaren Sauerstofftherapie eine sinnvolle Heilungsoption werden wir Sie in der Antragsstellung natürlich unterstützen. Hilfreich ist es, wenn Sie uns von Ihrem bisher behandelnden Arzt ein Attest mitbringen, aus dem Ihre bisherige Therapie ersichtlich ist und aus welchen Gründen er dieses Verfahren als sinnvoll erachtet.
Die Kosten für die Behandlung einer Hyperbarer Sauerstofftherapie richten sich im Wesentlichen nach der Behandlungsdauer. Im Vorbereitungsgespräch werden wir Ihnen nach eingehender Beratung und Untersuchung einen detaillierten Kostenvoranschlag unterbreiten.